15.02.2022

Wie vermeiden Sie überrissene Kosten bei einem schweren Unfall im Ausland

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie während einer Auslandsreise verunfallen, und worauf Sie mit der UVG-Unfallversicherung Anspruch haben.

Covid liegt hinter uns, die Freiheit ruft: Sie buchen eine Reise in ein exotisches Land und verbringen Ihre Ferien am Meer. Als Sie am Strand das obligate Selfie schiessen wollen, rutschen Sie auf einem Stein aus und brechen sich das Bein. Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen und was besser unterlassen, um bei der Behandlung keine bösen Überraschungen zu erleben. 

 

 

Leistungen der UVG-Unfallversicherung bei einem Unfall im Ausland

Jährlich verunfallen mehr als 50’000 versicherte Personen im Ausland.
Die UVG-Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten bei einem Unfall weltweit ab einer Wochenarbeitszeit von 8 Stunden. 

Im obigen Beispiel werden im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) die Kosten für die Rettung und den Transport ins nächstgelegene Spital zurückerstattet.

Die im Ausland anfallenden Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten werden generell bis höchstens CHF 29’640 übernommen.

Bei einem Spitalaufenthalt in einem EU- oder EFTA-Staat werden die Kosten nach dem Sozialtarif der gesetzlichen Unfallversicherung des betreffenden Landes zurückerstattet. 

Für Länder, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, wird bis zum Zweifachen des höchsten Tagessatzes unter den Vertragsspitälern in der Schweiz zurückerstattet (maximaler Tagestarif in der Schweiz 2022: CHF 2’990).

 

Privatklinik oder öffentliches Krankenhaus: aufgepasst!

Leider kann es passieren, dass versicherte Personen im Ausland in eine Privatklinik eingewiesen werden, ohne dass ihnen dies bewusst ist. An gewissen Feriendestinationen haben Hotels Absprachen mit Privatkliniken, und die Hotelgäste werden direkt dorthin statt in ein öffentliches Spital geführt.

Wohl können dort gleichwertige Pflegeleistungen wie in der Schweiz geboten werden, doch ist es möglich, dass die Tarife über den erwähnten Höchstbeträgen liegen. Dann kann es zu bösen Überraschungen kommen, und die versicherte Person wird zur Kasse gebeten. 

Einer bei der HOTELA versicherten Person ist genau das passiert: Nach einem Skiunfall in Österreich willigte sie mit ihrer Unterschrift in die Einweisung in eine Klinik vor Ort ein. Nur lag leider der Tarif weit über dem Höchsttarif nach UVG. Und der vorgenommene medizinische Eingriff erwies sich erst noch als falsch.

Aus diesem Grund empfiehlt die HOTELA ihren Versicherten, im betreffenden Spital im Ausland zu verlangen, dass so rasch wie möglich per E-Mail unter der Adresse info@hotela.ch eine Garantie für die stationäre Behandlung beantragt wird.

Damit kann die HOTELA über ihren ärztlichen Dienst auf Basis der erhaltenen Angaben auch eine Beurteilung über die Notwendigkeit oder Dringlichkeit eines geplanten Eingriffs vor Ort vornehmen.

 

Informieren Sie sich über das Land, in das
Sie reisen

Es gibt Länder, in denen ein Spitalaufenthalt sehr teurer ist und den im UVG festgelegten Höchstbetrag überschreiten kann (zum Beispiel: USA, Kanada, Arabische Emirate, Japan).

Wir empfehlen den Abschluss einer UVG-Zusatzversicherung, wenn Sie viel reisen. Damit werden Sie im Spital privat behandelt. Die HOTELA führt eine derartige Kollektivversicherung, die Arbeitgeber relativ günstig für ihre Mitarbeitenden abschliessen können.

Bestehen im Ausland keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten, übernimmt die UVG-Unfallversicherung die Kosten für einen Rückführungsflug für versicherte Personen, die in der Schweiz oder im angrenzenden Ausland wohnen, wenn dies medizinisch angezeigt ist (z. B. bei einer Notfalloperation).

Bei einem längeren Spitalaufenthalt im Ausland (ab 10 Tagen) können Sie bei der Unfallversicherung eine Rückführung in die Schweiz oder in das angrenzende Ausland aus familiären Gründen beantragen, sofern die Rückführungskosten zumutbar und unter den gegebenen Umständen nicht unverhältnismässig sind.

 

Hier können Sie sich über unser UVG-Versicherungsangebot informieren:

UVG-Unfallversicherung:
https://www.hotela.ch/de/unfallversicherung-uvg

UVG-Zusatzversicherung:
https://www.hotela.ch/de/uvg-zusatzversicherung

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