04.02.2022

Wie holen Sie das Beste aus Ihren Sozialversicherungen heraus?

Eine Übersicht über alle Sozialversicherungen in der Schweiz mit Expertentipps für Verantwortliche von Hotels und Restaurants

Auf den ersten Blick scheint bei den obligatorischen Sozialversicherungen im Schweizer Gastgewerbe alles von Gesetz und L-GAV vorgeschrieben zu sein. Bei genauerem Hinsehen wird aber klar: Bei einigen Sozialversicherungen gibt es interessanten unternehmerischen Spielraum. Wer diesen geschickt nutzt, kann seine individuellen Bedürfnisse abdecken, von Synergien profitieren, seinen administrativen Aufwand reduzieren – und erst noch Kosten sparen.

Doch bei welchen Versicherungen gibt es Optionen, die für Sie spannend sein könnten? In unserem Sozialversicherungs-Refresher erfahren Sie alles Wichtige.

 

 

Welche Sozialversicherungen gibt es in der Schweiz?
Eine Übersicht

In der Schweiz ansässige Firmen sind dem Prinzip der sozialen Sicherheit unterstellt, das Arbeitgebende und Arbeitnehmende schützt. Das System der Sozialversicherungen ist sehr umfassend, wie diese Übersicht zeigt:

  • Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll die Existenzgrundlage bei Einkommensverlusten durch Alter oder Tod eines Elternteils oder Ehepartners absichern. Die Ergänzungsleistungen zur AHV (EL) kommen zum Zug, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
  • Ziel der Invalidenversicherung (IV) ist die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Analog zur AHV gibt es auch bei der IV Ergänzungsleistungen.
  • Die Erwerbsersatzordnung (EO) deckt einen Teil des Verdienstausfalls bei Mutterschaft, während des Vaterschaftsurlaubs und aufgrund von Militär- oder Zivildienst ab. Unterstützt wird auch der Betreuungsurlaub von Eltern eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.
  • Die Arbeitslosenversicherung (ALV) entrichtet Leistungen bei
    (Teil-)Arbeitslosigkeit. Zudem beugt sie durch Arbeitsmarktmassnahmen der Arbeitslosigkeit vor.
  • Familienzulagen gleichen die finanzielle Belastung von Familien teilweise aus. Es gibt drei Arten von Familienausgleichskassen: kantonale, von AHV-Ausgleichskassen geführte und kantonal anerkannte Familienausgleichskassen.
  • Für Unternehmen, die dem L-GAV unterstellt sind, ist der Abschluss der Krankentaggeldversicherung obligatorisch. Sie deckt die wirtschaftlichen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder bei Mutterschaft. Zur Wahl stehen die Erwerbsausfallversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) oder nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
  • Mit der obligatorischen Unfallversicherung sichern Arbeitgebende sich und ihre Mitarbeitenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten ab. Eine freiwillige Zusatzversicherung bietet weitergehende Leistungen.
  • Die berufliche Vorsorge ergänzt als zweite Säule die AHV/IV. Beide Säulen zusammen sollen die Fortsetzung der bisherigen Lebenshaltung im Alter oder bei Behinderung ermöglichen.

Mit Ausnahme der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung werden die Beiträge an die Sozialversicherungen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gemeinsam getragen. Unternehmen müssen bei ihren Mitarbeitenden die gesetzlich und vertraglich festgelegten Lohnabzüge vornehmen und Arbeitgeberbeiträge leisten.

 

Welche Versicherungen bieten interessante Optionen? Das sagt der Profi

 

Matthias Rageth - Kundenberater

 

Nur bei AHV/IV/EO/ALV sind die Leistungen und Beiträge vorgegeben. Bei den anderen Sozialversicherungen gibt es mehr Spielraum. HOTELA-Berater Matthias Rageth fasst die wichtigsten Optionen zusammen:

 

  • Berufliche Vorsorge: Hier stehen bei der HOTELA verschiedene L-GAV-konforme Vorsorgepläne zur Wahl, die Sie der individuellen Situation Ihres Betriebs anpassen können. Neu eröffneten Restaurants und Hotels empfiehlt Matthias Rageth die Lösung, die den Mindestanforderungen des L-GAV entspricht (bei der HOTELA: Plan Unica mit normalem Koordinationsabzug). Möchte ein Unternehmen seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern und so wertvolle Fachkräfte für sich gewinnen, lohnt sich eine separate Lösung für Kadermitarbeitende (zum Beispiel Unica Premium mit/ohne Koordinationsabzug) oder eine Optimierung für das gesamte Personal. Je nach Plan unterscheiden sich die Beitragssätze, die Altersgutschriften und die Renten. Werden Zusatzleistungen in der beruflichen Vorsorge gut kommuniziert, tragen sie dazu bei, qualifizierte Mitarbeitende im Betrieb zu halten.
  • Krankentaggeld: In den meisten Kantonen ist die Erwerbsausfallversicherung nach VVG marktüblich. Aber es gibt auch Kantone, in denen die HOTELA-Prämie für die Erwerbsausfallversicherung nach KVG bei gleicher Wartefrist günstiger ist. Abgesehen von der Prämie hat jede Variante ihre Vorteile. Zwei Beispiele: Die HOTELA-Versicherung nach KVG bietet eine Zusatzleistung für Mutterschaft. Mütter erhalten nach der Geburt während 16 Wochen den vollen Lohn und damit eine deutlich höhere Leistung als gesetzlich vorgeschrieben. Die HOTELA-Versicherung nach VVG wiederum beteiligt ihre Kunden an allfälligen Überschusszahlungen.
  • Unfallversicherung: Die obligatorische Unfallversicherung kann mit individuellen Zusatzversicherungen ergänzt werden. Damit profitieren Ihre Mitarbeitenden im Schadensfall zum Beispiel von einer besseren Entschädigung und einem Rundumpaket während der Genesung.
  • Familienzulagen: Jeder Kanton regelt die Höhe der Familienzulagen und deren Finanzierung. Für die Umsetzung sind die Familienausgleichskassen zuständig. Die Familienausgleichskasse der HOTELA zeichnet sich durch attraktive Prämien aus und steht gastgewerblichen Betrieben in allen Kantonen offen. Gerade für Unternehmen mit Betrieben in verschiedenen Kantonen ist das eine Entlastung. Denn so können sie die Familienzulagen schweizweit über eine einzige Versicherungspartnerin abwickeln.

 

Wie holen Sie das Beste aus Ihren Sozialversicherungen heraus? So gehen Sie vor

Matthias Rageth sieht immer wieder, dass Sozialversicherungen voreilig abgeschlossen werden. Dabei geht schnell vergessen, dass ein neu eröffnetes Restaurant in der Stadt einen ganz anderen Versicherungsschutz benötigt als ein 4-Sterne-Ferienhotel mit vielen Kadermitarbeitenden. Deshalb sein dringender Rat: «Nehmen Sie sich genügend Zeit, um die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu definieren, und lassen Sie sich verschiedene Optionen zeigen.» 

Für die Wahl der passenden Lösung sollten neben den Versicherungsleistungen und den Beiträgen und Prämien weitere Kriterien herangezogen werden, so der HOTELA-Berater. Er macht die Erfahrung, dass Unternehmen je nach Ausgangslage auch andere Aspekte stark gewichten, etwa einen möglichst geringen administrativen Aufwand im Betrieb, besondere Leistungen wie den Umwandlungssatz von 6.8% auf dem gesamten Kapital in der beruflichen Vorsorge oder die Beteiligung an guten Ergebnissen in Form von niedrigeren Prämien, höheren Zinsgutschriften und Überschusszahlungen.

Viele Kunden schätzten auch den direkten Draht zu ihrer Kundenberaterin oder ihrem Kundenberater sehr. «Wir begleiten unsere Kunden auch nach Vertragsabschluss. Gerne besuchen wir sie auf Wunsch vor Ort – zum Beispiel, um ihre aktuellen oder zukünftigen Sozialversicherungsleistungen zu besprechen.» Diese regelmässigen Standortbestimmungen erachtet Matthias Rageth als besonders wichtig. «Bedürfnisse und Gesetze ändern sich. Wer das Beste aus seinen Sozialversicherungen herausholen will, muss am Ball bleiben und die bestehenden Lösungen regelmässig überprüfen.»

 

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