15.09.2022

Wie funktioniert die Krankentaggeldversicherung und was ist ihr Zweck?

Die Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Trotzdem ist es für einen Arbeitgeber relativ wichtig, eine Versicherung abzuschliessen, die im Krankheitsfall Taggelder bezahlt. Jeder kann von einem Gesundheitsproblem betroffen sein. In einem Unternehmen können durch eine Absenz ernsthafte organisatorische Probleme entstehen. Es ist deshalb wichtig, gut abgesichert zu sein, um finanzielle Einbussen zu vermeiden.

Angenommen, einer Ihrer Mitarbeitenden wird krank und ist deshalb teilweise oder völlig arbeitsunfähig. Wenn Sie keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, sind Sie gemäss Art. 324a des Obligationenrechts für eine gewisse Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Während dieser Zeit entstehen Ihnen wahrscheinlich zusätzliche Kosten, um den abwesenden Arbeitnehmer zu ersetzen.
Ohne eine solche Versicherung erhält im Übrigen die infolge einer Krankheit ausfallende Person gemäss der gesetzlichen Regelung nur während einer beschränkten Zeit ihren Lohn (Berner Skala: 3 Wochen während des ersten Dienstjahres, 1 Monat während des zweiten Dienstjahres usw.).
Im folgenden Artikel im Frage-Antwort-Format wollen wir Ihnen die Krankentaggeldversicherung und ihre Besonderheiten vorstellen.

 

 

Was ist die Krankentaggeldversicherung?

Die Krankentaggeldversicherung bietet Schutz vor vorübergehenden finanziellen Einbussen und kann je nach Versicherungsbedingungen auch die Abwesenheit während eines Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs abdecken. Sie gleicht den Mitarbeitenden ihren Verdienstausfall bei teilweiser oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit aus, indem sie ihnen die Zahlung eines Taggelds garantiert.

 

Wie und wie lange greift die Versicherung?

Das Krankentaggeld wird im Prinzip an den Arbeitgeber gezahlt, der dem abwesenden Mitarbeiter dessen Lohn fortzahlt. Die Höhe richtet sich ab einer Mindestschwelle (in der Regel 25%) nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. Bei einer schweren Krankheit kann die maximale Dauer der Taggeldzahlungen je nach Versicherungsmodell bis zu 720 oder sogar 730 Tage betragen.

 

Lässt sich auch die Mutterschaft abdecken?

Nach einer Geburt können den jungen Eltern im Rahmen der Krankentaggeldversicherung während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs zusätzliche Taggeldleistungen ausgezahlt werden. Sie ergänzen die Leistungen aus der gesetzlichen Mutterschafts- und Vaterschaftsversicherung, denn diese decken nur 80% des Einkommens bis zu einem Höchstlohn von CHF 88’200.– ab.

 

Was ist beim Abschluss dieser Versicherung zu beachten?

Beim Abschluss einer Erwerbsausfallversicherung lassen sich je nach Bedarf verschiedene Elemente definieren und anpassen. Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihre Mitarbeitenden ausschliesslich gegen das Risiko Krankheit oder auch gegen ein Erwerbsausfallrisiko bei Mutterschaft versichern wollen. Zweitens müssen Sie festlegen, welchen Prozentsatz (z. B. 80%) des Lohnes Sie versichern wollen und wie lange die Wartefrist ist. Diese Frist wird ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet und ist ausschlaggebend für den Tag, ab dem die Zahlung der Entschädigung beginnt.

 

Wie wählt man die richtige Wartefrist?

Ein Arbeitgeber, der sich gegen alle Arten von Krankheiten, also auch leichte Erkrankungen, absichern möchte, sollte sich für eine kurze Wartefrist entscheiden. Geht es ihm jedoch nur um eine Abdeckung schwerer Krankheiten, ist eine längere Wartefrist ausreichend.

 

Kann der Abschluss einer solchen Versicherung obligatorisch werden?

Auch wenn die Krankentaggeldversicherung nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, ist sie angesichts ihrer sozialen Vorteile in den Gesamtarbeitsverträgen gewisser Branchen obligatorisch. So verpflichtet der Landes-Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe (L-GAV) die Arbeitgeber dazu, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, die nach einer Wartefrist von 60 Tagen mindestens 80% des Lohns während 720 Tagen absichert.

 

Wer kann eine Erwerbsausfallversicherung abschliessen?

Eine solche Versicherung kann sowohl von einem Arbeitgeber abgeschlossen werden, der seine Mitarbeitenden absichern möchte, als auch von Selbstständigerwerbenden, die ihren eigenen Lohnausfall abdecken wollen. Zur Absicherung der Mitarbeitenden schliesst der Arbeitgeber eine Kollektivversicherung ab. Will er sich selbst versichern, unterzeichnet er einen Einzelversicherungsvertrag.

Es gibt eine Ausnahme: Bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist nicht der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber, sondern die mit einer Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft selbst. Alle Angestellten einschliesslich das den Arbeitgeber vertretende Personal (z. B. der Geschäftsführer) sind kollektiv versichert. 

Sobald der Arbeitsvertrag endet, scheidet der ehemalige Mitarbeiter aus der Kollektivversicherung aus und hat die Möglichkeit, den freien Übertritt in eine Einzeltaggeldversicherung zu beantragen, sofern er keine neue Stelle bei einem Arbeitgeber antritt, der auch eine Kollektivversicherung anbietet. Diese Versicherung kann zum Beispiel während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit nützlich sein.

Die Einzeltaggeldversicherung mit freiem Übertritt erlaubt es Mitarbeitenden, ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung für sich selbst eine Versicherung abschliessen zu können. Diese gewährt den gleichen Versicherungsschutz wie die Kollektivversicherung, ohne dass der Versicherer einen Gesundheitsvorbehalt geltend machen könnte.

 

Wer zahlt die Erwerbsausfallversicherung?

Bei der Kollektivversicherung muss sich der Arbeitgeber mindestens zur Hälfte an der Zahlung der Versicherungsprämien seiner Mitarbeitenden beteiligen, wenn er von der Lohnfortzahlungspflicht gemäss Berner Skala entlastet werden möchte. Die andere Hälfte kann direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen werden. 

Bei der Auszahlung von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sind die Mitarbeitenden von der Zahlung der Prämie befreit, sofern sie nicht mehr als den Betrag der Taggeldleistungen seitens des Arbeitgebers erhalten. 

Bei der Einzelversicherung hingegen übernimmt der Versicherungsnehmer selbst die Zahlung seiner Prämien. Auch beim Übertritt in die Einzelversicherung zahlt der ehemalige Arbeitnehmer selbst seine Versicherungsprämie.

 

Wie wird der Tarif einer Erwerbsausfallversicherung berechnet?

Der Versicherungstarif wird zunächst abhängig von der Branche berechnet, da das versicherte Risiko zum Teil von der Schwere der Arbeit abhängt.

Danach kann die Höhe der Prämie je nach den Optionen, die der Versicherungsnehmer gewählt hat, variieren: 

  • das (die) versicherte(n) Risiko(en), also entweder nur Krankheit oder zusätzlich Mutterschaft und Vaterschaft;
  • die Dauer der Wartefrist, welche zwischen 0 Tagen und 180 Tagen liegen kann;
  • der Prozentsatz des versicherten Lohns (von 80 bis 100%).

Die Kosten der übernommenen Schadensfälle können den Versicherer manchmal dazu veranlassen, die Prämie während der Laufzeit des Vertrags anzupassen. Dies ist der Fall, wenn über einen langen Zeitraum ein starkes Ungleichgewicht zwischen den Leistungen, die der Versicherte erhält, und den gezahlten Prämien besteht.

Wenn der Versicherungsvertrag über eine bestimmte Laufzeit hingegen eine gute Rentabilität aufweist, kann der Versicherungsnehmer im Gegenzug in den Genuss einer finanziellen Beteiligung an den Überschüssen kommen. Unter Überschuss ist die Differenz zwischen der eingenommenen Nettoprämie und den ausgezahlten Leistungen zu verstehen.

Zusammenfassend: Obwohl die Krankentaggeldversicherung freiwillig ist, ist sie sehr zu empfehlen, da sie sowohl für den Arbeitgeber als auch für alle seine Mitarbeitenden eine wichtige Sicherheit bietet.

 

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