23.08.2022

Sportunfälle und UVG: Was bezahlt die Unfallversicherung (nicht)?

Die nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) entrichteten Geldleistungen können bei der Ausübung einer Sportart, die gemäss Einstufung des Versicherers gefährlich ist, um 50% gekürzt und in bestimmten, verhältnismässig schwerwiegenden Fällen sogar ganz verweigert werden. Ihre Mitarbeitenden sollten sich unbedingt über die Regeln erkundigen, die für ihre Sportart gelten.

In der Schweiz ereignen sich jedes Jahr nicht weniger als 400’000 Unfälle bei der Ausübung von Extremsportarten oder in Sportklubs. Da diese Unfälle von den Versicherern unterschiedlich beurteilt werden, erfolgt die Kostenübernahme je nachdem ganz oder teilweise. In besonders schweren Fällen können die Geldleistungen verweigert werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, weshalb es empfehlenswert ist, bei einer sportlichen Betätigung, die mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden ist, Rücksprache mit dem Versicherer zu halten.

 

 

In welchen Fällen deckt die Unfallversicherung die Kosten?

Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist nach UVG gegen Unfälle versichert, und zwar sowohl gegen Arbeitsunfälle als auch gegen Unfälle, die sich während der Freizeit oder beim Sport ereignen.

Konkret bedeutet dies, dass sämtliche medizinischen Kosten und Spitalkosten von der obligatorischen Unfallversicherung übernommen werden, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat. Wenn der Unfall jedoch darauf zurückzuführen ist, dass Sie sich aussergewöhnlichen Gefahren ausgesetzt haben, darf der Versicherer Geldleistungen (Taggelder, Invaliditätsrente, Hilflosenentschädigung und Integritätsentschädigung für körperliche Schäden) kürzen.

Die sportlichen Aktivitäten lassen sich in vier Kategorien einteilen:

  • Aktivitäten, die in jedem Fall als Sportart gelten, die mit einer aussergewöhnlichen Gefahr einhergehen;
  • Aktivitäten, die grundsätzlich versichert sind, mit denen jedoch dann eine aussergewöhnliche Gefahr verbunden ist, wenn sie im Rahmen eines Wettkampfs ausgeübt werden;
  • Aktivitäten, die grundsätzlich versichert sind, mit denen jedoch aussergewöhnliche Gefahren einhergehen können, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind (beispielsweise beim Fehlen von Sicherheitsmassnahmen);
  • Aktivitäten, die keinerlei aussergewöhnliche Gefahr bergen.

Der Begriff «aussergewöhnliche Gefahr» ist sehr wichtig, denn das Gesetz erlaubt dem Versicherer die Kürzung der Leistungen, wenn er zum Schluss kommt, dass Ihr Unfall durch das Eingehen einer aussergewöhnlichen Gefahr herbeigeführt wurde.

 

Gilt meine Sportart als Risikosport?

Wie schon erwähnt ist der Versicherer zu einer Kürzung der Geldleistungen um bis zu 50% berechtigt, wenn der fragliche Unfall darauf zurückgeführt werden kann, dass Sie sich einer aussergewöhnlichen Gefahr ausgesetzt haben.

Aufgrund der grossen Vielfalt an Sportarten ist die nachfolgende Auflistung nicht abschliessend, sondern sie liefert einen Überblick und dient Ihnen als Orientierungshilfe. Im Zweifelsfall können Sie selbstverständlich bei Ihrem Versicherer nachfragen. 

  1. Bei folgenden Sportarten gilt durchweg die Annahme, dass der Versicherte sich einer aussergewöhnlichen Gefahr aussetzt (und somit ein sogenanntes absolutes Wagnis eingeht):
  • Tauchen in einer Tiefe von 40 Metern und mehr;
  • Wildwasserfahren (Riverboarding);
  • Speedflying;
  • Basejumping;
  • Gleitschirm- oder Drachenfliegen;
  • Lenken von Motorfahrzeugen auf Rennstrecken (ausgenommen Fahrsicherheitstraining);
  • Abfahrtsrennen mit Mountainbikes.
  1. Die Ausübung folgender Sportarten ist in der Regel versichert, ausser wenn es sich um Wettkämpfe handelt. In letzterem Fall liegt ein absolutes Wagnis vor:
  • Ski-Geschwindigkeitsrekord-Fahrten;
  • Boxen (Full Contact, Wettkämpfe);
  • Karate, extrem (z. B. Zertrümmern von Ziegelsteinen);
  • Motocross (Rennen inklusive Training auf der Rennstrecke);
  • Motorboot (Rennen einschliesslich Training);
  • Autocross (Rennen und Training);
  • Motorradrennen (einschliesslich Training auf Rennstrecken);
  • Schneemotorrad-Rennen (einschliesslich Training);
  • Quad-Rennen (inklusive Training);
  • Skateboard (im Rahmen von Wettkämpfen oder mit dem Ziel, eine hohe Geschwindigkeit zu erreichen);
  • Karting (Training und Rennen mit Fahrzeugen, die Geschwindigkeiten über 100 km/h erreichen können).
  1. Folgende Sportarten sind in der Regel versichert, gelten aber als Handlungen mit aussergewöhnlichen Gefahren, wenn dabei Sicherheitsregeln missachtet wurden, eine unzulängliche Ausrüstung benutzt wurde oder wenn sie bei schlechter Witterung ausgeübt wurden (und somit ein sogenanntes relatives Wagnis vorliegt):
  • Bergsteigen, Fels- und Eisklettern (wenn die Sicherheitsregeln missachtet werden);
  • Schneesportarten abseits der markierten Pisten (wenn offizielle Anweisungen und Vorsichtsgebote nicht exakt befolgt werden);  
  • Trainieren für Kampfsportarten (sofern sie nicht offiziell zugelassen sind oder nicht unter Aufsicht einer zuständigen Behörde stehen);
  • Fallschirmspringen (bei gefährlichen Windverhältnissen);
  • Canyoning (bei Missachtung von Anweisungen);
  • Segeln oder Kanufahren (unter extremen Bedingungen);
  • Snowrafting (bei Fehlen ausreichender Sicherheitsmassnahmen);
  • Urban Climbing (unter gefährlichen Bedingungen).

 

Wie kann man sich trotz der Ausübung einer als gefährlich eingestuften Sportart versichern?

Bei einigen Versicherern können Arbeitgeber mit Zusatzversicherungen Sonderrisiken absichern, die ausserhalb des Geltungsbereichs der obligatorischen Unfallversicherung liegen. Allerdings muss der Arbeitgeber diese Zusatzversicherung für die gesamte Belegschaft abschliessen.

Tut er dies nicht, ist eine Leistungskürzung zu befürchten, falls ein Mitarbeiter bei der Ausübung einer Risikosportart verletzt wird. Als Arbeitgeber sind Sie dann gehalten, Ihrem Mitarbeiter den Differenzbetrag zu entrichten, ausser wenn dieser grobfahrlässig gehandelt hat (weil er sich beispielsweise nicht an grundlegende Sicherheitsregeln hielt).

 

Alles Wissenswerte über unsere Unfallversicherung (UVG) erfahren Sie hier.

Sollten Sie nach der Lektüre dieses Artikels weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, indem Sie auf folgenden Link klicken:

Kundenberater kontaktieren