16.03.2022

Sozialversicherungsbeiträge: Das müssen Ihre Mitarbeitenden wissen (1/2)

Welche Beiträge und Lohnabzüge für welche Versicherung? Unsere Q & A helfen Ihnen, die wichtigsten Fragen Ihres Teams zu beantworten.

Wie gut kennen Ihre Mitarbeitenden das System der Sozialversicherungen in der Schweiz? Kommt es in Ihrem Restaurant oder Ihrem Hotel ab und zu vor, dass sich ein Teammitglied über die Lohnabzüge für die Sozialversicherungen ärgert? 

Gerade junge und/oder ausländische Angestellte verstehen häufig nicht, weshalb sie Versicherungsbeiträge bezahlen müssen, und sind entsprechend unzufrieden. Das muss nicht sein! Erklären Sie Ihren Mitarbeitenden, dass sie von einem umfassenden Versicherungsschutz profitieren. Erläutern Sie anhand unseres Muster-Lohnblatts, welche Beiträge für welche Versicherungen bestimmt sind. Und weisen Sie dabei auch auf die Beiträge hin, die Ihr Betrieb an den Rundumschutz aller Angestellten leistet (lesen Sie dazu auch: Q & A Arbeitgeberbeiträge). Mit einer sorgfältigen Kommunikation kommen Sie Ihrer Informationspflicht als Arbeitgeber nach – und vor allem stärken Sie Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Mitarbeitenden.

Dieser Artikel gibt Antworten auf die häufigsten Fragen Ihrer Angestellten zu den Arbeitnehmerbeiträgen:

 

 

Q & A Arbeitnehmerbeiträge Sozialversicherungen

 

Allgemeine Fragen zu den Beiträgen und Prämien

Welche Sozialversicherungen gibt es?

Die Sozialversicherungen bieten den in der Schweiz lebenden und arbeitenden Menschen Schutz vor sozialen Risiken. Sie umfassen fünf Bereiche:    

  • Vorsorge für das Alter, für Invalidität und im Todesfall für Hinterbliebene (AHV/IV, berufliche Vorsorge BVG)
  • Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Krankheit und Unfall (Krankentaggeld, Unfallversicherung UVG)
  • Erwerbsersatz für Dienstleistende, bei Mutterschaft und Vaterschaft (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen

 

Wer bezahlt für meine Sozialversicherungen?

Die Beiträge und Prämien an Ihre Sozialversicherungen werden zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt. Dazu wird Ihnen je nach Versicherung ein gewisser Prozentsatz vom Bruttolohn abgezogen (Arbeitnehmerbeitrag). Der andere Teil der Beiträge und Prämien wird von Ihrem Betrieb übernommen (Arbeitgeberbeitrag). In den meisten Fällen trägt Ihr Arbeitgeber die Hälfte der Kosten. Ausnahmen bilden die Familienzulagen und die Unfallversicherung.

 

Ich habe eine persönliche Frage zu den Beiträgen. Wer kann mir Auskunft geben?

Ihre HR-Abteilung hilft Ihnen gerne weiter. HOTELA-Versicherte können sich auch direkt an die HOTELA wenden (info@hotela.ch, Tel. 021 962 49 49). 

 

Wo finde ich online Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen?

Umfassende Informationen bieten die Website und die Frage-Antwort-Kataloge des Bundesamts für Sozialversicherungen sowie die Website der Informationsstelle AHV/IV.

 

Spezifische Fragen zu den einzelnen Sozialversicherungen

AHV/IV/EO

Wie hoch sind meine Beiträge für AHV/IV/EO?

2022 beträgt Ihr Anteil 5.3% Ihres Bruttolohns. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

Ihr Arbeitgeber bezahlt den gleichen Betrag für Ihre Versicherungen wie Sie. Zusammen macht der Beitrag an AHV/IV/EO 10.6% Ihres Bruttolohns aus. 

 

Was bringen mir AHV/IV/EO?

Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Die IV erbringt bei Invalidität Geldleistungen und hilft mit Eingliederungsmassnahmen. Die EO stellt u.a. bei Dienstpflicht, Mutterschaft und Vaterschaft den Ersatz für den Erwerbsausfall sicher.

 

ALV

Wie hoch ist mein Beitrag an die ALV?

Wenn Ihr Jahreslohn die Grenze von CHF 148’200 nicht überschreitet, macht Ihr Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) aktuell 1.1% Ihres Lohns aus. Ihr Arbeitgeber bezahlt die gleiche Summe wie Sie. Total belaufen sich die Beiträge somit auf 2.2% Ihres Bruttolohns. Liegt Ihr Jahreslohn über CHF 148’200, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber für die Lohnanteile über CHF 148’200 einen Beitrag von je 0.5% leisten.

 

In welchen Fällen profitiere ich von der ALV?

Die ALV unterstützt Sie u.a. bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und Kurzarbeit.

 

Unfallversicherung (UVG)

Wie hoch ist mein monatlicher Beitrag an die Unfallversicherung?

Alle Berufstätigen sind über ihren Arbeitgeber gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche am gleichen Ort angestellt sind, muss Ihr Arbeitgeber auch eine Versicherung für Nichtberufsunfälle (Unfälle zu Hause und in der Freizeit) für Sie abschliessen.

Für die Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten müssen Sie keine Beiträge leisten, diese werden von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Für die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle (NBUV) zahlen in der Regel Sie die Prämien. Diese werden Ihnen vom Lohn abgezogen.

 

In welchen Fällen erhalte ich Unterstützung?

Die Leistungen sind von der Versicherungslösung Ihres Arbeitgebers abhängig. Es sind Sach- und Geldleistungen möglich, z. B. Übernahme von Heilungskosten, Taggeld, Invalidenrente, unerlässliche Hilfsmittel.

 

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Wie viel wird mir für die Taggeldversicherung vom Lohn abgezogen?

Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungslösung Ihres Arbeitgebers. Sie und Ihr Betrieb tragen je die Hälfte der Prämien.

 

Was bringt mir die Krankentaggeldversicherung?

Wenn Sie krank sind, zahlt Ihre Versicherung Ihrem Arbeitgeber nach einer definierten Wartefrist (max. 60 Tage gemäss L-GAV) ein Taggeld, welches als Prozentsatz Ihres Bruttolohnes berechnet wird (mind. 80% gemäss L-GAV). Während der Wartefrist ist Ihr Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung verantwortlich und muss gemäss L-GAV 88% des Bruttolohns zahlen.

 

Berufliche Vorsorge BVG (Pensionskasse)

Wie viel wird mir für die Pensionskasse vom Lohn abgezogen?

Der L-GAV schreibt für Mitarbeitende ab dem 1. Januar nach Vollendung des
24. Altersjahres einen Beitrag von mindestens 14% des koordinierten Lohns vor. Für jüngere Versicherte ab 18 Jahren sieht der L-GAV einen Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Lohns (Risikobeitrag) vor. Je nach Vorsorgeplan Ihres Unternehmens können diese Beiträge auch höher sein, was einer besseren Deckung entspricht. Ihr Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte Ihres Beitrags.

 

Was nützt mir die Pensionskasse?

Die Pensionskasse erbringt Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für Hinterbliebene. Ein Vorbezug des Sparguthabens vor der Pensionierung ist unter anderem möglich für den Kauf und die Renovierung von Wohneigentum sowie für die Amortisation eines Hypothekardarlehens auf dem Wohneigentum.

 

Familienzulagen

Wie viel wird mir für die Familienzulagen vom Lohn abgezogen?

Für die Familienzulagen müssen Sie nur im Kanton Wallis Beiträge bezahlen (0.3% des AHV-pflichtigen Lohns). In allen anderen Kantonen übernimmt Ihr Arbeitgeber sämtliche Prämien.

 

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich für mein Kind?

Je nach Kanton ist die Höhe der Familienzulagen unterschiedlich. Die Kinderzulage beträgt mindestens CHF 200 pro Monat, die Ausbildungszulage mindestens CHF 250 pro Monat. Die Zulagen werden an Arbeitnehmende entrichtet mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 597 im Monat respektive CHF 7’170 im Jahr.

 

Möchten Sie diese Q & A Ihrem Team als Handout abgeben? Hier finden Sie das PDF zum Download. Sie können Ihre Mitarbeitenden auch direkt an uns verweisen. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten helfen HOTELA-Versicherten kostenlos weiter.

Dieser Artikel ist Teil einer Serie, welche die Sozialversicherungsbeiträge unter die Lupe nimmt. Der zweite Teil unserer Serie bietet ein Q&A zu den Arbeitgeberbeiträgen.