23.03.2022

Sozialversicherungsbeiträge: Zeigen Sie, was Ihr Unternehmen leistet (2/2)

Mit unseren Q & A zu den Arbeitgeberbeiträgen vermitteln Sie wichtiges Sozialversicherungswissen – und machen Ihr Engagement besser bekannt.

Vielen Mitarbeitenden ist gar nicht bewusst, welche entscheidende Rolle ihr Arbeitgeber für ihre Sozialversicherungen spielt. Auch fehlt bei den Beiträgen und Prämien manchmal der Blick fürs Ganze: Die Mitarbeitenden sehen zwar Monat für Monat, wie viel Geld ihnen vom Lohn abgezogen wird. Dass auch ihr Arbeitgeber einen beachtlichen Beitrag an ihre soziale Sicherheit leistet, steht dagegen auf keinem Lohnblatt. 

Umso wichtiger ist es, dass Sie als HR-Spezialist:in diese Tatsache von Zeit zu Zeit thematisieren. Ganz besonders, wenn Ihr Hotel oder Restaurant seine Angestellten besser versichert, als es Gesetz und L-GAV vorschreiben. Grosszügige Lösungen anzubieten, ist Bestandteil fortschrittlicher Anstellungsbedingungen. Diese tragen massgeblich zur Mitarbeiterbindung bei und sind für die Mitarbeitergewinnung zentral. Gerade in Rekrutierungsgesprächen sollten die Vorteile eines hohen Versicherungsschutzes hervorgehoben und erklärt werden.

Unsere Q & A vermitteln Ihren Mitarbeitenden relevantes Basiswissen zu den Sozialversicherungen in der Schweiz und beantworten die wichtigsten Fragen zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge 2022. Sie können die Q & A zum Weiterleiten auch als PDF herunterladen.

 

 

Q & A Arbeitgeberbeiträge Sozialversicherungen

 

Welche Sozialversicherungen muss mein Arbeitgeber für mich sicherstellen?

Alle Unternehmen sind verpflichtet, sich um die Sozialversicherungen ihrer Mitarbeitenden zu kümmern. Das Hotel oder Restaurant, bei dem Sie angestellt sind, muss folgende Versicherungen für Sie sicherstellen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatz (EO) u. a. für Dienstleistende, bei Mutterschaft und Vaterschaft 
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen
  • Krankentaggeldversicherung (KTG)
  • Unfallversicherung (UVG)
  • Berufliche Vorsorge BVG (Pensionskasse)

Während die Leistungen von AHV/IV/EO/ALV und die kantonalen Familienzulagen vorgegeben sind, kann Ihr Arbeitgeber bei den anderen Versicherungen aus verschiedenen Versicherungslösungen wählen. Viele Hotels und Restaurants bieten ihren Mitarbeitenden einen besseren Versicherungsschutz als vorgeschrieben. Das ist ein wichtiger Vorteil für Sie, den Sie auch bei einer neuen Arbeitsstelle beachten sollten.

 

Welche weiteren Pflichten rund um meine Sozialversicherungen hat mein Betrieb?

Jedes Unternehmen hat gegenüber den Sozialversicherungen eine sogenannte Melde- und Beitragspflicht. Die Meldepflicht bedeutet, dass Ihr Betrieb neu eintretende Mitarbeitende bei den Sozialversicherungen anmelden muss. Bei laufenden Arbeitsverhältnissen hat er über alle Ereignisse zu informieren, die für die Versicherungsbeiträge und -prämien und die Versicherungsleistungen relevant sind. Dazu gehören insbesondere Veränderungen in der Lohnsumme. Denn für die Sozialversicherungsbeiträge dienen die Löhne als Berechnungsgrundlage.

Die Beitragspflicht hält fest, dass Ihr Arbeitgeber sämtliche Beiträge und Prämien an die Sozialversicherungen überweisen muss. Diese machen je nach Sozialversicherung einen bestimmten Prozentsatz Ihres Lohns aus und werden von Ihnen und Ihrem Unternehmen gemeinsam getragen. Konkret heisst das: Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen Ihren Anteil vom Lohn ab und bezahlt diesen zusammen mit seinem Anteil in die Sozialversicherungen ein. Der Anteil, den Sie über Lohnabzüge finanzieren, ist der «Arbeitnehmerbeitrag», der Anteil Ihres Unternehmens der «Arbeitgeberbeitrag».

 

Wie viel bezahlt mein Arbeitgeber 2022 an meine Versicherungen?

Wie viel bezahlt mein Betrieb für meine AHV/IV/EO?

Der gesamte Beitrag an AHV/IV/EO macht 10.6% Ihres AHV-pflichtigen Lohns aus. Das Hotel oder Restaurant, bei dem Sie angestellt sind, übernimmt mit 5.3% die Hälfte. Konkret bezahlt Ihr Arbeitgeber 4.35% Ihres Lohns an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), 0.7% an Ihre Invalidenversicherung (IV) und 0.25% an die Versicherung im Rahmen der Erwerbsersatzordnung (EO).

 

Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitrag an meine ALV?

Ihr Unternehmen übernimmt die Hälfte des Beitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Für Jahreslöhne unter CHF 148’200 beträgt der Arbeitgeberanteil 1.1% des AHV-pflichtigen Lohns. Gemeinsam mit Ihrem Anteil macht der Beitrag an die ALV total 2.2% aus. Wenn Ihr Jahreslohn höher ist als CHF 148’200, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber für die Lohnanteile über CHF 148’200 einen Beitrag von je 0.5% leisten. 

 

Wie viel bezahlt mein Betrieb an meine Unfallversicherung

Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern und sämtliche Prämien dafür zu übernehmen. Darüber hinaus kann er eine kollektive Zusatzversicherung abschliessen, um Ihren Versicherungsschutz zu erweitern (vgl. HOTELA-Zusatzversicherungen). Falls Sie mindestens 8 Stunden pro Woche im gleichen Betrieb arbeiten, sind Sie auch gegen Nichtberufsunfälle (Unfälle zu Hause und in der Freizeit) versichert. Für diese Versicherung tragen in der Regel Sie die Kosten. Diese werden Ihnen vom Lohn abgezogen. 

 

Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitrag für meine Taggeldversicherung?

Auch für diese Versicherung übernimmt Ihr Betrieb die Hälfte der Prämie. Wie hoch diese ist, hängt von der gewählten Versicherungslösung ab (vgl. HOTELA-Angebot). Im Gegensatz zu anderen Branchen ist die Krankentaggeldversicherung im Gastgewerbe obligatorisch. 

 

Wie viel zahlt mein Unternehmen für meine berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ein?

Ab dem 25. Altersjahr macht der Beitrag an Ihre Pensionskasse bis zum ordentlichen Pensionsalter (64–65 Jahre) in der Regel 14% aus. Ihr Unternehmen übernimmt mindestens die Hälfte dieses Beitrags, das heisst mindestens 7%. In Hotellerie und Gastronomie sind die Beitragssätze gemäss L-GAV nicht nach Alter abgestuft.

Bei den Altersgutschriften jedoch gibt es je nach Alter Abstufungen (7%, 10%, 15% oder 18%). Das bedeutet, in der Gastronomie wird die Solidarität zwischen den Generationen grossgeschrieben.

Ihr Unternehmen kann auch eine Versicherungslösung wählen, die höhere Altersgutschriften und bei Invalidität und Tod höhere Renten gewährt (vgl. Vorsorgepläne HOTELA). Ist dies der Fall, sind die Beitragssätze höher. Davon profitieren Sie im Alter. Denn die berufliche Vorsorge deckt nicht nur die Risiken Invalidität und Tod ab, sondern entspricht einem individuellen Sparprozess, in dem Sie – mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers – Kapital für Ihren eigenen Ruhestand ansparen. 

 

Welche Pensionskassenbeiträge gelten für 18- bis 24-Jährige?

Für 18- bis 24-Jährige sieht der L-GAV einen Mindestbeitrag von 1% des koordinierten Lohns vor. Dieser sogenannte Risikobeitrag dient der Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod. Auch von diesem Beitrag übernimmt Ihr Arbeitgeber mindestens die Hälfte. 

 

Wie hoch sind die Beiträge meines Arbeitgebers an die Familienzulagen?

Ihr Arbeitgeber übernimmt mit einer Ausnahme in allen Kantonen die gesamte Prämie. Der Beitragssatz unterscheidet sich je nach Kanton und Familienausgleichskasse. Das heisst: Wenn Sie Kinder haben, profitieren Sie in 25 Kantonen von Familien- und Ausbildungszulagen, ohne dass Sie Prämien bezahlen müssen. Die Ausnahme betrifft den Kanton Wallis: Hier zahlen Arbeitnehmende einen Beitrag von 0.3% ihres AHV-pflichtigen Lohns. 

 

Gibt es weitere Kosten, die mein Unternehmen übernimmt?

Ihr Betrieb übernimmt die gesamten Verwaltungskosten. Diese werden von den Sozialversicherungen in Rechnung gestellt und decken deren Verwaltungsaufwand. 

 

Haben Ihre Mitarbeitenden spezifische Fragen? Gerne sind die Spezialist:innen der HOTELA für sie da. Auskünfte sind für HOTELA-Versicherte kostenlos. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Bundesamts für Sozialversicherungen und der Informationsstelle AHV/IV.

Dieser Artikel ist der zweite Teil einer Serie, welche die Sozialversicherungsbeiträge unter die Lupe nimmt. Der erste Teil bietet ein Q & A zu den Arbeitnehmerbeiträgen.