21.01.2022

L-GAV des Gastgewerbes: Wir bringen Licht ins Dunkel

Wichtige Vorteile und Vorgaben – von A wie Arbeitsvertrag über S wie Sozialversicherung bis W wie Weiterbildung

Ob Hotel, Restaurant, Café oder Take-away, ob Kleinbetrieb oder internationale Kette: In der Schweiz ist jeder gastgewerbliche Betrieb dem L-GAV, dem Gesamtarbeitsvertrag von Hotellerie und Restauration, unterstellt. Das Vertragswerk ist für alle Unternehmen im Gastgewerbe bindend. 

Das bedeutet: Alle Verantwortlichen von Hotellerie- und Gastronomiebetrieben müssen den L-GAV kennen und seine Vorgaben anwenden. Doch seien wir ehrlich: In der Praxis werfen Spezialfälle immer wieder Fragen auf – und Vorteile und Vorgaben sind nicht immer bekannt. 

Höchste Zeit also, Licht ins Dunkel zu bringen! In diesem Artikel fassen wir Wichtiges und Nützliches kompakt für Sie zusammen: 

 

 

Was bringt der Gesamtarbeitsvertrag der Hotellerie und Gastronomie?

Der L-GAV hat die Aufgabe, die Anforderungen der Unternehmer mit den Bedürfnissen der Angestellten in Einklang zu bringen. Er regelt die Arbeitsverhältnisse und enthält unter anderem branchenspezifische Bestimmungen zu den Arbeitsverträgen, den Mindestlöhnen, den Sozialversicherungen und der Arbeitszeit. 

Einen besonderen Fokus legt der L-GAV zudem auf die Aus- und Weiterbildung. Damit leistet er einen unverzichtbaren Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel und eröffnet engagierten Mitarbeitenden spannende Perspektiven. Kurz: Der L-GAV macht Hotellerie und Gastronomie attraktiver und legt die Basis für nachhaltigen Erfolg.

 

Die Vorgaben und Vorteile des L-GAV auf einen Blick

  • Arbeitsvertrag: Ob es um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis geht oder um einen Aushilfe- oder Saisonvertrag: Dank der Vorlagen auf der L-GAV-Website können Sie Standardverträge schnell, einfach und korrekt erstellen.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit ist nach Betriebsform abgestuft. In Saisonbetrieben gilt eine 43.5-Stunden-Woche, in Kleinbetrieben eine 45-Stunden-Woche, ansonsten eine 42-Stunden-Woche. Überstunden-, Überzeit- und Spezialregelungen wie Vorkompensationen in Saisonbetrieben sind ebenfalls im Detail geregelt. Hinzu kommen Vorgaben zur Arbeitsplanung (eine oder zwei Wochen im Voraus), zur Arbeitszeiterfassung (mindestens einmal monatlich zu unterschreiben) und zur Arbeitszeitkontrolle (Buchführungspflicht).
     
  • Mindestlöhne: Der L-GAV hält die monatlichen Mindestlöhne in vier Lohnkategorien – abgestuft nach Funktionsstufe und Ausbildungsstand – fest. Während der Einführungszeit gibt es Reduktionsmöglichkeiten.
      
  • Sozialversicherungen: Der L-GAV verpflichtet Hotel- und Gastrobetriebe, ihre Mitarbeitenden gegen Lohnausfälle bei unverschuldeten Absenzen infolge Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Vaterschaftsurlaub und Militär sowie im Alter abzusichern. Der Vertrag gibt dafür den minimalen Rahmen vor. Dazu gehört zum Beispiel, dass in der beruflichen Vorsorge für alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihrem Alter – ein Einheitssatz gilt.
  • Aus- und Weiterbildung: Der L-GAV leistet seit über 10 Jahren grosszügige Beiträge an die Aus- und Weiterbildung. Als Antwort auf die Pandemie sind diese Beiträge erhöht worden. Bis Ende 2022 sind die über 38 Bildungsangebote noch günstiger oder gar kostenlos.

 

Auf den L-GAV abgestimmte Sozialversicherungen

Trotz der nützlichen Zusatzinfos auf der L-GAV-Website stellen sich im Alltag immer wieder Fragen: Was schreibt der L-GAV bezüglich BVG-Abzug schon wieder vor? Was muss bezüglich Nichtberufsunfällen beachtet werden? Und was beim Taggeld? Wenn Sie sich an die HOTELA wenden, die auf die Hotellerie- und Gastrobranche spezialisiert ist, müssen Sie das alles nicht im Detail wissen. 

Als Expertin für Sozialversicherungen im Gastgewerbe kennt die HOTELA die Bestimmungen des L-GAV genau und bietet Hotels und Restaurants Versicherungslösungen, die perfekt darauf abgestimmt sind. Als Betriebsleiterin oder Personalchef haben Sie die Gewissheit, dass alle Vorgaben eingehalten werden und dass Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden im Fall der Fälle gut abgesichert sind. Das gilt für sämtliche fünf Sozialversicherungen, welche die HOTELA aus einer Hand anbietet: AHV/IV/EO, Familienzulagen, Krankentaggeld- und Unfallversicherung sowie berufliche Vorsorge. 

Wichtig zu wissen: Neben dem obligatorischen L-GAV-Minimum gibt es vielfach einen Spielraum für individuelle Lösungen und Zusatzversicherungen. Dies ist vor allem bei der Krankentaggeldversicherung, der VersicherunggegenBerufs-undNichtberufsunfälle und der Pensionskasse der Fall. Um den grössten Nutzen aus der gewählten Lösung zu ziehen, lohnt sich eine regelmässige Überprüfung des aktuellen Versicherungsschutzes.

 

L-GAV-konformes Lohnwesen: eine Herausforderung für HR-Abteilungen 

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag und die hohe Personalfluktuation in Hotellerie und Restauration machen auch die Lohnverwaltung zu einer komplexen Aufgabe. Es kann sich deshalb bezahlt machen, im Lohnwesen gewisse Arbeiten zur Entlastung auszulagern. Bei der HOTELA steht ein Team von Spezialisten zur Verfügung, das die Verwaltung der Löhne Ihrer Mitarbeitenden übernimmt. Sämtliche Vorgaben des L-GAV werden automatisch berücksichtigt.

Haben Sie Fragen zum L-GAV und seinen Bestimmungen rund um Sozialversicherungen, Mindestlöhne & Co.? Ihre HOTELA-Beraterin oder Ihr HOTELA-Berater geben unverbindlich Auskunft.